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In der Richtlinie werden ein Grenzwert und ein Auslösewert für die tägliche Vibrationsbelastung festgelegt:
Der Grenzwert (= 5 m/s2) kennzeichnet die Vibrationsbelastung, oberhalb der mit deutlichen gesundheitlichen Schädigungen gerechnet werden muss. Wird der Grenzwert überschritten, muss die Arbeitszeit mit diesem Elektrowerkzeug entsprechend reduziert werden.
Der Auslösewert (=2,5 m/s2) hat einen vorbeugenden Charakter mit dem Ziel, das Entstehen von vibrationsbedingten Erkrankungen zu vermeiden. Wird er erreicht, ist der Arbeitgeber angehalten, den Mitarbeiter über die Risiken aufzuklären und Maßnahmen zur Reduzierung der Vibrationen zu ergreifen.
Wenn Sie mit Maschinen arbeiten, die starke Vibrationen verursachen, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Maßnahmen für Arbeitnehmer:
Maßnahmen für Arbeitgeber